Einschreibung

  • Über die Aufnahme und Einordnung in eine Klassenstufe entscheidet die Schulleitung. Sie hängt von der vorausgehenden Schullaufbahn, den erforderlichen Kenntnissen und von einem Gespräch mit dem Schüler und dessen Erziehungsberechtigten ab. Dies gilt auch für volljährige Schüler.

  • Einschreibung und Wiedereinschreibung finden in der Regel am Ende des Schuljahres statt.

  • Für die erstmalige Einschreibung sind folgende Formalitäten erforderlich:

- Geburtsurkunde und Personalausweis oder „Carnet diplomático"

- Abgangszeugnis der vorher besuchten Schule, ggf. mit Versetzungsvermerk

- Gesundheitszeugnis und Nachweis einer Tetanus-Schutzimpfung

- Bezahlung der Einschreibegebühren

- Durch Unterschrift bestätigtes Einverständnis mit dieser Schulordnung

  • Voraussetzungen für die Einschulung in die 1. Klasse beider Zweige ist ein Mindestalter von 6 Jahren (Stichtag 01.10.) und die Schulreife. Kinder, die zwischen dem 2.10. und 1.12. geboren sind, können auf Antrag aufgenommen werden, wenn ihre Schulreife durch einen Test nachgewiesen wird. In Zweifelsfällen entscheidet die Schulleitung nach Absprache mit einem Fachgremium, dem u.a. die Leitung des Kindergartens und der Grundschule angehören.

  • Schüler deutscher Nationalität und/oder deutscher Muttersprache haben ein Recht auf Aufnahme in den B-Zweig (bilingual, muttersprachlich Deutsch), wenn sie die o.g. Voraussetzungen sowie die entsprechenden Auflagen des Erziehungsministeriums erfüllen, ihre Schulpflicht noch nicht beendet ist und sie in das System der Schule eingegliedert werden können.