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Über
die Aufnahme und Einordnung in eine Klassenstufe entscheidet die
Schulleitung. Sie hängt von der vorausgehenden Schullaufbahn, den
erforderlichen Kenntnissen und von einem Gespräch mit dem Schüler
und dessen Erziehungsberechtigten ab. Dies gilt auch für
volljährige Schüler.
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Einschreibung
und Wiedereinschreibung finden in der Regel am Ende des Schuljahres
statt.
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Für
die erstmalige Einschreibung sind folgende Formalitäten
erforderlich:
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Geburtsurkunde und Personalausweis oder „Carnet diplomático"
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Abgangszeugnis der vorher besuchten Schule, ggf. mit Versetzungsvermerk
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Gesundheitszeugnis und Nachweis einer Tetanus-Schutzimpfung
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Bezahlung der Einschreibegebühren
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Durch Unterschrift bestätigtes
Einverständnis mit dieser Schulordnung
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Voraussetzungen
für die Einschulung in die 1. Klasse beider Zweige ist ein
Mindestalter von 6 Jahren (Stichtag 01.10.) und die Schulreife.
Kinder, die zwischen dem 2.10. und 1.12. geboren sind, können auf
Antrag aufgenommen werden, wenn ihre Schulreife durch einen Test
nachgewiesen wird. In Zweifelsfällen entscheidet die Schulleitung
nach Absprache mit einem Fachgremium, dem u.a. die Leitung des
Kindergartens und der Grundschule angehören.
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Schüler
deutscher Nationalität und/oder deutscher Muttersprache haben ein
Recht auf Aufnahme in den B-Zweig (bilingual, muttersprachlich
Deutsch), wenn sie die o.g. Voraussetzungen sowie die entsprechenden
Auflagen des Erziehungsministeriums erfüllen, ihre Schulpflicht
noch nicht beendet ist und sie in das System der Schule
eingegliedert werden können.
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